§ 453 UGB (weggefallen)

Unternehmensgesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999
Für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen gilt dieses Gesetz nur insoweit, als das Eisenbahnbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 180/1988§ 453 UGB, in der jeweils geltenden Fassung keine besonderen Bestimmungen enthält seit 31.12.2006 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.09.1988 bis 31.12.2006
Für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen gilt dieses Gesetz nur insoweit, als das Eisenbahnbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 180/1988§ 453 UGB, in der jeweils geltenden Fassung keine besonderen Bestimmungen enthält seit 31.12.2006 weggefallen.

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