§ 256 ZPO (weggefallen)

Zivilprozessordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.05.1983 bis 31.12.9999
Paragraph 256,

(Anm: Aufgehoben durch Art§ 256 ZPO seit 01.05.1983 weggefallen. IV Z 44, BGBl. Nr. 135/1983) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch IV Ziffer 44,, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1983,)

Stand vor dem 01.05.1983

In Kraft vom 01.05.1983 bis 01.05.1983
Paragraph 256,

(Anm: Aufgehoben durch Art§ 256 ZPO seit 01.05.1983 weggefallen. IV Z 44, BGBl. Nr. 135/1983) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch IV Ziffer 44,, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1983,)