§ 268 ZPO (weggefallen)

Zivilprozessordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.11.1990 bis 31.12.9999
Paragraph 268,

(Anm§ 268 ZPO seit 16.11.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl. Nr. 706/1990) Anmerkung, Aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Nr. 706 aus 1990,)

Stand vor dem 16.11.1990

In Kraft vom 16.11.1990 bis 16.11.1990
Paragraph 268,

(Anm§ 268 ZPO seit 16.11.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl. Nr. 706/1990) Anmerkung, Aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Nr. 706 aus 1990,)