§ 421 ZPO (weggefallen)

Zivilprozessordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.08.1922 bis 31.12.9999
§. 421 ZPO seit 16.08.1922 weggefallen.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. IV Z 7, BGBl. Nr. 532/1922)

Stand vor dem 16.08.1922

In Kraft vom 16.08.1922 bis 16.08.1922
§. 421 ZPO seit 16.08.1922 weggefallen.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. IV Z 7, BGBl. Nr. 532/1922)