§ 405 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1987 bis 31.12.9999
Paragraph 405,

Soweit nicht in diesem Bundesgesetz abweichende Bestimmungen getroffen sind, hat das Oberlandesgericht Wien bei Ausübung der ihm in diesem Unterabschnitt übertragenen Aufgaben die für Oberlandesgerichte geltenden Vorschriften der Jurisdiktionsnorm, RGBl. Nr. 111/1895§ 405 ASVG, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden seit 01.01.1987 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.1986

In Kraft vom 01.01.1956 bis 31.12.1986
Paragraph 405,

Soweit nicht in diesem Bundesgesetz abweichende Bestimmungen getroffen sind, hat das Oberlandesgericht Wien bei Ausübung der ihm in diesem Unterabschnitt übertragenen Aufgaben die für Oberlandesgerichte geltenden Vorschriften der Jurisdiktionsnorm, RGBl. Nr. 111/1895§ 405 ASVG, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden seit 01.01.1987 weggefallen.

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