§ 422 ZPO (weggefallen)

Zivilprozessordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.08.1922 bis 31.12.9999
Paragraph 422,

(Anm§ 422 ZPO seit 16.08.1922 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. IV Z 7, BGBl. Nr. 532/1922) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch IV Ziffer 7,, Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1922,)

Stand vor dem 16.08.1922

In Kraft vom 16.08.1922 bis 16.08.1922
Paragraph 422,

(Anm§ 422 ZPO seit 16.08.1922 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. IV Z 7, BGBl. Nr. 532/1922) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch IV Ziffer 7,, Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1922,)