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Legende:
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Der Korrespondentreeder ist verpflichtet, in den Angelegenheiten der Reederei die Sorgfalt eines ordentlichen Reeders anzuwenden§ 497 UGB seit 31.12.2006 weggefallen.
Der Korrespondentreeder ist verpflichtet, in den Angelegenheiten der Reederei die Sorgfalt eines ordentlichen Reeders anzuwenden§ 497 UGB seit 31.12.2006 weggefallen.