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der Verwaltungskörper des Hauptverbandes
§ 442e ASVG seit 31.08.2001 weggefallen. § 439 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß anstelle der Betriebsvertretung des Versicherungsträgers zwei von den Betriebsvertretungen aller Versicherungsträger namhaft gemachte Betriebsräte an den Sitzungen der Verbandskonferenz und des Verbandsvorstandes mit beratender Stimme teilnahmeberechtigt sind. (BGBl. Nr. 20/1994, Z 58) - 1.1.1994.
der Verwaltungskörper des Hauptverbandes
§ 442e ASVG seit 31.08.2001 weggefallen. § 439 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß anstelle der Betriebsvertretung des Versicherungsträgers zwei von den Betriebsvertretungen aller Versicherungsträger namhaft gemachte Betriebsräte an den Sitzungen der Verbandskonferenz und des Verbandsvorstandes mit beratender Stimme teilnahmeberechtigt sind. (BGBl. Nr. 20/1994, Z 58) - 1.1.1994.