§ 490 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1966 bis 31.12.9999
3§ 490 ASVG seit 01.07.1966 weggefallen. UNTERABSCHNITT

Sonderbestimmungen über die

Meisterkrankenversicherung

Weitergeltung bisheriger Vorschriften

über die Meisterkrankenversicherung

§ 490. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 168/1966, Art. I Z 23) - 1.7.1966.

Stand vor dem 01.07.1966

In Kraft vom 01.01.1900 bis 01.07.1966
3§ 490 ASVG seit 01.07.1966 weggefallen. UNTERABSCHNITT

Sonderbestimmungen über die

Meisterkrankenversicherung

Weitergeltung bisheriger Vorschriften

über die Meisterkrankenversicherung

§ 490. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 168/1966, Art. I Z 23) - 1.7.1966.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten