§ 675 UGB (weggefallen)

Unternehmensgesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.04.1981 bis 31.12.9999
Paragraph 675,

(Anm§ 675 UGB seit 15.04.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch § 57 Abs. 1 lit. e, BGBl. Nr. 174/1981) Anmerkung, Aufgehoben durch Paragraph 57, Absatz eins, Litera e,, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,)

Stand vor dem 15.04.1981

In Kraft vom 15.04.1981 bis 15.04.1981
Paragraph 675,

(Anm§ 675 UGB seit 15.04.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch § 57 Abs. 1 lit. e, BGBl. Nr. 174/1981) Anmerkung, Aufgehoben durch Paragraph 57, Absatz eins, Litera e,, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,)

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