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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm§ 675 UGB seit 15.04.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch § 57 Abs. 1 lit. e, BGBl. Nr. 174/1981) Anmerkung, Aufgehoben durch Paragraph 57, Absatz eins, Litera e,, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,)
(Anm§ 675 UGB seit 15.04.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch § 57 Abs. 1 lit. e, BGBl. Nr. 174/1981) Anmerkung, Aufgehoben durch Paragraph 57, Absatz eins, Litera e,, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,)