§ 496 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1967 bis 31.12.9999
Versicherungsbeiträge

§ 496 ASVG seit 01.01.1967 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 67/1967, Art. I Z 39) - 1.1.1967.

Stand vor dem 31.12.1966

In Kraft vom 01.01.1956 bis 31.12.1966
Versicherungsbeiträge

§ 496 ASVG seit 01.01.1967 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 67/1967, Art. I Z 39) - 1.1.1967.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten