§ 499a ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1972 bis 31.12.9999
Anwendung von Bestimmungen des

Ersten, Siebenten und Achten Teiles

§ 499a ASVG seit 01.01.1972 weggefallen. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 31/1973, Art. V Z 71) - 1.1.1972.

Stand vor dem 31.12.1971

In Kraft vom 01.07.1967 bis 31.12.1971
Anwendung von Bestimmungen des

Ersten, Siebenten und Achten Teiles

§ 499a ASVG seit 01.01.1972 weggefallen. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 31/1973, Art. V Z 71) - 1.1.1972.

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