§ 536 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1962 bis 31.12.9999
Amtsdauer der Verwaltungskörper

§ 536 ASVG seit 01.01.1962 weggefallen. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 13/1962, Art. V Z 75) - 1.1.1962.

Stand vor dem 31.12.1961

In Kraft vom 01.01.1956 bis 31.12.1961
Amtsdauer der Verwaltungskörper

§ 536 ASVG seit 01.01.1962 weggefallen. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 13/1962, Art. V Z 75) - 1.1.1962.

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