§ 42q PVG (weggefallen)

Bundes-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999
§ 42q.Paragraph 42 q,

Für den Rest der laufenden gesetzlichen Tätigkeitsperiode bleiben folgende zum Zeitpunkt der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2016§ 42q PVG beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtete Personalvertretungsorgane in ihrem jeweiligen bisherigen Wirkungsbereich aufrecht: Für den Rest der laufenden gesetzlichen Tätigkeitsperiode bleiben folgende zum Zeitpunkt der Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nrseit 31.03.2019 weggefallen. 119 aus 2016, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtete Personalvertretungsorgane in ihrem jeweiligen bisherigen Wirkungsbereich aufrecht:

  1. 1.Ziffer einsder beim Arbeitsinspektorat für den 1. Aufsichtsbezirk eingerichtete Dienststellenausschuss und die beim Arbeitsinspektorat für den 3. Aufsichtsbezirk gewählten Vertrauenspersonen,
  2. 2.Ziffer 2der beim Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk eingerichtete Dienststellenausschuss und die beim Arbeitsinspektorat für den 19. Aufsichtsbezirk gewählten Vertrauenspersonen und
  3. 3.Ziffer 3der beim Arbeitsinspektorat für den 11. Aufsichtsbezirk eingerichtete Dienststellenausschuss und die beim Arbeitsinspektorat für den 12. Aufsichtsbezirk gewählten Vertrauenspersonen.

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.03.2019
§ 42q.Paragraph 42 q,

Für den Rest der laufenden gesetzlichen Tätigkeitsperiode bleiben folgende zum Zeitpunkt der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2016§ 42q PVG beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtete Personalvertretungsorgane in ihrem jeweiligen bisherigen Wirkungsbereich aufrecht: Für den Rest der laufenden gesetzlichen Tätigkeitsperiode bleiben folgende zum Zeitpunkt der Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nrseit 31.03.2019 weggefallen. 119 aus 2016, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtete Personalvertretungsorgane in ihrem jeweiligen bisherigen Wirkungsbereich aufrecht:

  1. 1.Ziffer einsder beim Arbeitsinspektorat für den 1. Aufsichtsbezirk eingerichtete Dienststellenausschuss und die beim Arbeitsinspektorat für den 3. Aufsichtsbezirk gewählten Vertrauenspersonen,
  2. 2.Ziffer 2der beim Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk eingerichtete Dienststellenausschuss und die beim Arbeitsinspektorat für den 19. Aufsichtsbezirk gewählten Vertrauenspersonen und
  3. 3.Ziffer 3der beim Arbeitsinspektorat für den 11. Aufsichtsbezirk eingerichtete Dienststellenausschuss und die beim Arbeitsinspektorat für den 12. Aufsichtsbezirk gewählten Vertrauenspersonen.

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