§ 148 WKG

Wirtschaftskammergesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Sitz Die auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl. Nr. 182/1946, in der Kammer Niederösterreich

§ 148. Bis zur Verlegung ihres Sitzes in das Bundesland Niederösterreich bleibtjeweils geltenden Fassung errichteten Kammern der Sitz der Kammer Niederösterreich in Wiengewerblichen Wirtschaft und Fachorganisationen bleiben als Wirtschaftskammern und Fachorganisationen im Sinne dieses Bundesgesetzes bestehen.

Stand vor dem 21.06.2006

In Kraft vom 01.01.1999 bis 21.06.2006

Sitz Die auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl. Nr. 182/1946, in der Kammer Niederösterreich

§ 148. Bis zur Verlegung ihres Sitzes in das Bundesland Niederösterreich bleibtjeweils geltenden Fassung errichteten Kammern der Sitz der Kammer Niederösterreich in Wiengewerblichen Wirtschaft und Fachorganisationen bleiben als Wirtschaftskammern und Fachorganisationen im Sinne dieses Bundesgesetzes bestehen.

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