§ 35a UG

Universitätsgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2018 bis 31.12.9999

(1) Das Klinisch-Praktische Jahr ist Teil des Studiums der Humanmedizin und dient dem Erwerb und der Vertiefung ärztlicher Fertigkeiten, insbesondere im Bereich des praktisch-medizinischen Unterrichts.

(2) Die aktive Teilnahme an der Betreuung von Patientinnen und Patienten ist nach Maßgabe der Vorschriften des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, möglich. Diese Teilnahme an der Betreuung von Patientinnen und Patienten ist dem Rechtsträger der KrankenanstaltLehreinrichtung und nicht der Medizinischen Universität bzw. der Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, oder den in Ausbildung stehenden Studierenden zuzurechnen. Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der KrankenanstaltLehreinrichtung wird dadurch nicht begründet.

(3) Bloße Unterstützungsleistungen zur Lebensführung der Studierenden durch den Rechtsträger der KrankenanstaltLehreinrichtung begründen kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis.

Stand vor dem 14.08.2018

In Kraft vom 01.01.2016 bis 14.08.2018

(1) Das Klinisch-Praktische Jahr ist Teil des Studiums der Humanmedizin und dient dem Erwerb und der Vertiefung ärztlicher Fertigkeiten, insbesondere im Bereich des praktisch-medizinischen Unterrichts.

(2) Die aktive Teilnahme an der Betreuung von Patientinnen und Patienten ist nach Maßgabe der Vorschriften des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, möglich. Diese Teilnahme an der Betreuung von Patientinnen und Patienten ist dem Rechtsträger der KrankenanstaltLehreinrichtung und nicht der Medizinischen Universität bzw. der Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, oder den in Ausbildung stehenden Studierenden zuzurechnen. Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der KrankenanstaltLehreinrichtung wird dadurch nicht begründet.

(3) Bloße Unterstützungsleistungen zur Lebensführung der Studierenden durch den Rechtsträger der KrankenanstaltLehreinrichtung begründen kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis.

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