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(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in KraftMit der Vollziehung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in KraftMit der Vollziehung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.