§ 31 UUG 2005

Unfalluntersuchungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.05.2012 bis 31.12.9999

MitSoweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Vollziehung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist,Anwendung der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betrautBezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand vor dem 15.05.2012

In Kraft vom 01.01.2006 bis 15.05.2012

MitSoweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Vollziehung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist,Anwendung der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betrautBezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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