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Die Regelungen im Zusammenhang mit Rauchverboten in den §§ 12, 13, 13a, 13c und 14 gelten auch für die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen§ 13d TNRSG (weggefallen) seit 01.05.2018 weggefallen. Die Regelungen im Zusammenhang mit Rauchverboten in den Paragraphen 12,, 13, 13a, 13c und 14 gelten auch für die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.
Die Regelungen im Zusammenhang mit Rauchverboten in den §§ 12, 13, 13a, 13c und 14 gelten auch für die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen§ 13d TNRSG (weggefallen) seit 01.05.2018 weggefallen. Die Regelungen im Zusammenhang mit Rauchverboten in den Paragraphen 12,, 13, 13a, 13c und 14 gelten auch für die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.