§ 13d TNRSG (weggefallen)

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2018 bis 31.12.9999
Die Regelungen im Zusammenhang mit Rauchverboten in den §§ 12, 13, 13a, 13c und 14 gelten auch für die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen§ 13d TNRSG (weggefallen) seit 01.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2018

In Kraft vom 20.05.2016 bis 30.04.2018
Die Regelungen im Zusammenhang mit Rauchverboten in den §§ 12, 13, 13a, 13c und 14 gelten auch für die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen§ 13d TNRSG (weggefallen) seit 01.05.2018 weggefallen.

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