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Besoldungsrechtliche MaßnahmenGehaltsanpassungen für Bundesbedienstete können durch Verordnung auch für Landesbedienstete in Kraft gesetzt werden. Wird eine bestimmte Änderung von Gehaltsansätzen von Bundesbediensteten nicht für Landesbedienstete anwendbar erklärt, so kann später dennoch eine Änderung von Gehaltsansätzen von Bundesbediensteten für Landesbedienstete für anwendbar erklärt werden. Auch in einem solchen FallDabei brauchen die ziffernmäßigen Gehaltsansätze von LandesbedienstenLandesbediensteten nicht jenen der Bundesbediensteten zu entsprechen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014
Besoldungsrechtliche MaßnahmenGehaltsanpassungen für Bundesbedienstete können durch Verordnung auch für Landesbedienstete in Kraft gesetzt werden. Wird eine bestimmte Änderung von Gehaltsansätzen von Bundesbediensteten nicht für Landesbedienstete anwendbar erklärt, so kann später dennoch eine Änderung von Gehaltsansätzen von Bundesbediensteten für Landesbedienstete für anwendbar erklärt werden. Auch in einem solchen FallDabei brauchen die ziffernmäßigen Gehaltsansätze von LandesbedienstenLandesbediensteten nicht jenen der Bundesbediensteten zu entsprechen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014