§ 300j Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.2023 bis 31.12.9999
Abweichend von § 202 Abs. 1 § 300j beträgt das Ausmaß der Dienstfreistellung für Ärzte/Ärztinnen in der Zeit

1.

vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2017 64 Stunden und

2.

vom 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2020 48 Stunden

AnmStmk.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014

L-DBR seit 01.09.2023 weggefallen.

Stand vor dem 01.09.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 01.09.2023
Abweichend von § 202 Abs. 1 § 300j beträgt das Ausmaß der Dienstfreistellung für Ärzte/Ärztinnen in der Zeit

1.

vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2017 64 Stunden und

2.

vom 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2020 48 Stunden

AnmStmk.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014

L-DBR seit 01.09.2023 weggefallen.

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