§ 300a Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
(1) Dem Assistenzarzt/Der Assistenzärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie dem Facharzt/der Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin, dessen/deren Dienstverhältnis bis zum 30§ 300a Stmk. September 2006 begründet wurde, gebührt eine Anästhesievergütung als ErschwernisvergütungL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. Die Anästhesievergütung ist für die Berechnung der Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen.

(2) Die Anästhesievergütung beträgt monatlich für

1.

den Arzt/die Ärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin € 114,6,

2.

den Facharzt/die Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin € 248,6.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2023
(1) Dem Assistenzarzt/Der Assistenzärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie dem Facharzt/der Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin, dessen/deren Dienstverhältnis bis zum 30§ 300a Stmk. September 2006 begründet wurde, gebührt eine Anästhesievergütung als ErschwernisvergütungL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. Die Anästhesievergütung ist für die Berechnung der Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen.

(2) Die Anästhesievergütung beträgt monatlich für

1.

den Arzt/die Ärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin € 114,6,

2.

den Facharzt/die Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin € 248,6.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014

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