§ 300a Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDem Assistenzarzt/Der Assistenzärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie dem Facharzt/der Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin, dessen/deren Dienstverhältnis bis zum 30. September 2006 begründet wurde, gebührt eine Anästhesievergütung als Erschwernisvergütung. Die Anästhesievergütung ist für die Berechnung der Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen.
  2. (2)Absatz 2Die Anästhesievergütung beträgt monatlich für
    1. 1.Ziffer einsden Arzt/die Ärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin € 114,6,
    2. 2.Ziffer 2den Facharzt/die Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin € 248,6.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007§ 300a , LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 4 aus 2007,, Landesgesetzblatt NrL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. 74 aus 2011,, Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 151 aus 2014,

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2023
  1. (1)Absatz einsDem Assistenzarzt/Der Assistenzärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie dem Facharzt/der Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin, dessen/deren Dienstverhältnis bis zum 30. September 2006 begründet wurde, gebührt eine Anästhesievergütung als Erschwernisvergütung. Die Anästhesievergütung ist für die Berechnung der Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen.
  2. (2)Absatz 2Die Anästhesievergütung beträgt monatlich für
    1. 1.Ziffer einsden Arzt/die Ärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin € 114,6,
    2. 2.Ziffer 2den Facharzt/die Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin € 248,6.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007§ 300a , LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 4 aus 2007,, Landesgesetzblatt NrL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. 74 aus 2011,, Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 151 aus 2014,

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