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Kindergärtner/Kindergärtnerinnen (Sonderkindergärtner/Sonderkindergärtnerinnen) und Erzieher/Erzieherinnen an Horten (Erzieher/Erzieherinnen an Sonderhorten) sind nach MaßgabeAnm.: in der vom Land Steiermark angebotenen FortbildungsveranstaltungenFassung LGBl. Nr. 79/2009Anmerkung, insbesonderein der Fortbildungsveranstaltungen in den Hauptferien im Ausmaß bis zu fünf Arbeitstagen und überdies während des Betriebsjahres im Ausmaß bis zu drei Arbeitstagen zur Fortbildung verpflichtetFassung Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2009,
Kindergärtner/Kindergärtnerinnen (Sonderkindergärtner/Sonderkindergärtnerinnen) und Erzieher/Erzieherinnen an Horten (Erzieher/Erzieherinnen an Sonderhorten) sind nach MaßgabeAnm.: in der vom Land Steiermark angebotenen FortbildungsveranstaltungenFassung LGBl. Nr. 79/2009Anmerkung, insbesonderein der Fortbildungsveranstaltungen in den Hauptferien im Ausmaß bis zu fünf Arbeitstagen und überdies während des Betriebsjahres im Ausmaß bis zu drei Arbeitstagen zur Fortbildung verpflichtetFassung Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2009,