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Legende:
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(2) Im Fall einer Option wird der/die Vertragsbedienstete in jene Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas SV überstellt, die den dem/der Vertragsbediensteten übertragenen Aufgaben und Funktionen entspricht§ 223e Stmk. Die Entlohnungsstufe richtet sich nach dem bisherigen VorrückungsstichtagL-DBR seit 31.10.2020 weggefallen.
(3) Die Abgabe der Erklärung ist nur einmal zulässig. Die Überstellung in das Entlohnungsschema SV wird mit dem auf die Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007
(2) Im Fall einer Option wird der/die Vertragsbedienstete in jene Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas SV überstellt, die den dem/der Vertragsbediensteten übertragenen Aufgaben und Funktionen entspricht§ 223e Stmk. Die Entlohnungsstufe richtet sich nach dem bisherigen VorrückungsstichtagL-DBR seit 31.10.2020 weggefallen.
(3) Die Abgabe der Erklärung ist nur einmal zulässig. Die Überstellung in das Entlohnungsschema SV wird mit dem auf die Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007