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Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIII, der/die nicht besser als in sIII/6 eingestuft ist, gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der Krankenanstaltengesellschaft für die Dauer der Verwendung als GraphDi-KeyUser eine GraphDi-KeyUser-Zulage. Diese Zulage setzt sich aus einem Betrag im Ausmaß von € 51,9759,56 und einem variablen Zulagenteil zusammen. Der variable Zulagenteil ist abhängig
1. | vom Verantwortungsbereich (Anzahl der dienstplanmäßig erfassten Bediensteten) und beträgt |
a) ab 101 Bedienstete | € |
b) ab 201 Bedienstete | € |
c) ab 501 Bedienstete | € |
und | ||||||||||
2. | der Größe des jeweiligen Landeskrankenhauses bzw. |
a) ab 301 Bedienstete | € |
b) ab 801 Bedienstete | € |
c) ab 2000 Bedienstete | € |
Bei einer Änderung des Verantwortungsbereiches oder der Größe des LKH bzw. des Landespflegezentrums ist die Zulage neu zu bemessen. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/2009, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 112/2020
Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIII, der/die nicht besser als in sIII/6 eingestuft ist, gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der Krankenanstaltengesellschaft für die Dauer der Verwendung als GraphDi-KeyUser eine GraphDi-KeyUser-Zulage. Diese Zulage setzt sich aus einem Betrag im Ausmaß von € 51,9759,56 und einem variablen Zulagenteil zusammen. Der variable Zulagenteil ist abhängig
1. | vom Verantwortungsbereich (Anzahl der dienstplanmäßig erfassten Bediensteten) und beträgt |
a) ab 101 Bedienstete | € |
b) ab 201 Bedienstete | € |
c) ab 501 Bedienstete | € |
und | ||||||||||
2. | der Größe des jeweiligen Landeskrankenhauses bzw. |
a) ab 301 Bedienstete | € |
b) ab 801 Bedienstete | € |
c) ab 2000 Bedienstete | € |
Bei einer Änderung des Verantwortungsbereiches oder der Größe des LKH bzw. des Landespflegezentrums ist die Zulage neu zu bemessen. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/2009, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 112/2020