§ 215 Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S II/Gesundheitsberufe gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m§ 215 Stmk. bL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. H eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1

sII1, sII2, sII3

262,1

2

sII4a, sII4

160,3

3

sII5

134,9

Mit dieser Vergütung sind mit € 84,1 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenzulagenanteil) und mit dem darüber hinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegolten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 79/2009, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014, LGBl. Nr. 49/2019

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.08.2023
Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S II/Gesundheitsberufe gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m§ 215 Stmk. bL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. H eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1

sII1, sII2, sII3

262,1

2

sII4a, sII4

160,3

3

sII5

134,9

Mit dieser Vergütung sind mit € 84,1 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenzulagenanteil) und mit dem darüber hinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegolten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 79/2009, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014, LGBl. Nr. 49/2019

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