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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der/Die ärztliche Leiter/Leiterin hat Anspruch auf eine Erhöhung des Sonderurlaubes gemäß Abs§ 211 Stmk. 1 ZL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. 1 im Ausmaß von fünf Arbeitstagen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014
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(2) Der/Die ärztliche Leiter/Leiterin hat Anspruch auf eine Erhöhung des Sonderurlaubes gemäß Abs§ 211 Stmk. 1 ZL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. 1 im Ausmaß von fünf Arbeitstagen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014