§ 207 Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Die Bestimmung des § 198 § 207 über die fachärztliche Hintergrundbereitschaft gilt für die Primarärzte/Primarärztinnen sinngemäßStmk. L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.08.2023
Die Bestimmung des § 198 § 207 über die fachärztliche Hintergrundbereitschaft gilt für die Primarärzte/Primarärztinnen sinngemäßStmk. L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.

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