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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Auf Antrag kann für jede fachlich zweckmäßige Fortbildungsveranstaltung ein Zuschuss bis zu einem Drittel der Kosten gewährt werden.
(3) Dem Höchstausmaß gemäß Abs§ 203 Stmk. 1 sind angeordnete Dienstreisen nicht zuzurechnenL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014
(2) Auf Antrag kann für jede fachlich zweckmäßige Fortbildungsveranstaltung ein Zuschuss bis zu einem Drittel der Kosten gewährt werden.
(3) Dem Höchstausmaß gemäß Abs§ 203 Stmk. 1 sind angeordnete Dienstreisen nicht zuzurechnenL-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014