§ 198 Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Dem Arzt/Der Ärztin, der/die sich außerhalb des Dienstortes und der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden erreichbar zu halten hat, um im Bedarfsfall innerhalb der für die Organisationseinheit/Abteilung vereinbarten Zeit am Dienstort anwesend zu sein, gebührt eine ärztliche Bereitschaftsvergütung im Ausmaß von € 14,00 pro Stunde§ 198 Stmk.

Anm L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 4/2007, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2023
Dem Arzt/Der Ärztin, der/die sich außerhalb des Dienstortes und der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden erreichbar zu halten hat, um im Bedarfsfall innerhalb der für die Organisationseinheit/Abteilung vereinbarten Zeit am Dienstort anwesend zu sein, gebührt eine ärztliche Bereitschaftsvergütung im Ausmaß von € 14,00 pro Stunde§ 198 Stmk.

Anm L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 4/2007, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014

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