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Dem/Der Bediensteten gebührt:
1. | ein Ausbildungskostenzuschuss für jedes Kind, für das er/sie Anspruch auf Kinderzuschlag gemäß § 177a Z | |||||||||
2. | ein Kinderzuschuss für jedes im § 177a Z | |||||||||
3. | ein Ehegattenzuschuss, wenn der/die Bedienstete mit seiner Ehegattin/seinem Ehegatten bisher ständig einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, die Ehegattin/der Ehegatte jedoch im Interesse eines Kindes aus den in Z | |||||||||
Der Anspruch für einen Familienangehörigen auf einen Zuschuss nach Z |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 15/2013
Dem/Der Bediensteten gebührt:
1. | ein Ausbildungskostenzuschuss für jedes Kind, für das er/sie Anspruch auf Kinderzuschlag gemäß § 177a Z | |||||||||
2. | ein Kinderzuschuss für jedes im § 177a Z | |||||||||
3. | ein Ehegattenzuschuss, wenn der/die Bedienstete mit seiner Ehegattin/seinem Ehegatten bisher ständig einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, die Ehegattin/der Ehegatte jedoch im Interesse eines Kindes aus den in Z | |||||||||
Der Anspruch für einen Familienangehörigen auf einen Zuschuss nach Z |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 15/2013