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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Auf Grund einer vom/von der Beschuldigten erhobenen BerufungBeschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen/ihren Ungunsten abgeändert werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
Auf Grund einer vom/von der Beschuldigten erhobenen BerufungBeschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen/ihren Ungunsten abgeändert werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013