§ 7 BauPolG (weggefallen)

Einsetzung und Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Integrationsfragen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDer Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung. Zu Beginn der Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.
  2. (2)Absatz 2Die Arbeitsgruppe kann Sachverständige beiziehen.
  3. (3)Absatz 3Die Teilnehmer an den Sitzungen der Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.
§ 7 BauPolG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 08.12.1989 bis 31.12.2018
  1. (1)Absatz einsDer Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung. Zu Beginn der Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.
  2. (2)Absatz 2Die Arbeitsgruppe kann Sachverständige beiziehen.
  3. (3)Absatz 3Die Teilnehmer an den Sitzungen der Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.
§ 7 BauPolG seit 31.12.2018 weggefallen.

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