§ 7 BauPolG (weggefallen)

Einsetzung und Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Integrationsfragen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung§ 7 BauPolG seit 31.12.2018 weggefallen. Zu Beginn der Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.

(2) Die Arbeitsgruppe kann Sachverständige beiziehen.

(3) Die Teilnehmer an den Sitzungen der Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 08.12.1989 bis 31.12.2018
(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung§ 7 BauPolG seit 31.12.2018 weggefallen. Zu Beginn der Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.

(2) Die Arbeitsgruppe kann Sachverständige beiziehen.

(3) Die Teilnehmer an den Sitzungen der Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.

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