§ 2 BauPolG (weggefallen)

Einsetzung und Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Integrationsfragen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsAufgabe der Arbeitsgruppe ist die innerösterreichische Koordination in Angelegenheiten der europäischen Integration und die Vorbereitung der grundlegenden inhaltlichen Verhandlungspositionen der Bundesregierung gegenüber den Europäischen Gemeinschaften.
  2. (2)Absatz 2Die Arbeitsgruppe hat ihre Aufgabe in ständigem Kontakt mit den Ländern, dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund, der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, dem Österreichischen Arbeiterkammertag, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund sowie der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs wahrzunehmen.
§ 2 BauPolG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 08.12.1989 bis 31.12.2018
  1. (1)Absatz einsAufgabe der Arbeitsgruppe ist die innerösterreichische Koordination in Angelegenheiten der europäischen Integration und die Vorbereitung der grundlegenden inhaltlichen Verhandlungspositionen der Bundesregierung gegenüber den Europäischen Gemeinschaften.
  2. (2)Absatz 2Die Arbeitsgruppe hat ihre Aufgabe in ständigem Kontakt mit den Ländern, dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund, der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, dem Österreichischen Arbeiterkammertag, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund sowie der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs wahrzunehmen.
§ 2 BauPolG seit 31.12.2018 weggefallen.

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