§ 72a RGV

Reisegebührenvorschrift 1955

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2024

Beamtinnen und Beamte der Verwendungsgruppe M ZO 3 sind bei Dienstreisen in die Gebührenstufe 2a gemäß § 3 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung einzureihen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2024

Beamtinnen und Beamte der Verwendungsgruppe M ZO 3 sind bei Dienstreisen in die Gebührenstufe 2a gemäß § 3 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung einzureihen.

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