§ 72a RGV (weggefallen)

Reisegebührenvorschrift 1955

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Beamtinnen und Beamte der Verwendungsgruppe M ZO 3 sind bei Dienstreisen in die Gebührenstufe 2a gemäß § 3 § 72a RGVin der bis zum 31 seit 31.12.2024 weggefallen. Dezember 2010 geltenden Fassung einzureihen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2024
Beamtinnen und Beamte der Verwendungsgruppe M ZO 3 sind bei Dienstreisen in die Gebührenstufe 2a gemäß § 3 § 72a RGVin der bis zum 31 seit 31.12.2024 weggefallen. Dezember 2010 geltenden Fassung einzureihen.

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