§ 44 ÖSG 2012 (weggefallen)

Ökostromgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2021 bis 31.12.9999
§ 44.Paragraph§ 44,

Die Fördermittel werden aufgebracht:

  1. 1.Ziffer einsaus der Ökostrompauschale gemäß § 45;aus der Ökostrompauschale gemäß Paragraph 45 ;,
  2. 2.Ziffer 2aus dem Verkauf von Ökoenergie sowie den dazugehörigen Herkunftsnachweisen an die Stromhändler zum Abnahmepreis auf Basis der Zuweisung gemäß § 37 in Verbindung mit § 40;aus dem Verkauf von Ökoenergie sowie den dazugehörigen Herkunftsnachweisen an die Stromhändler zum Abnahmepreis auf Basis der Zuweisung gemäß Paragraph 37, in Verbindung mit Paragraph 40 ;,
  3. 3.Ziffer 3aus dem gemäß § 48 festgelegten Ökostromförderbeitrag;aus dem gemäß Paragraph 48, festgelegten Ökostromförderbeitrag;
  4. 4.Ziffer 4aus den vereinnahmten Beträgen der gemäß § 55 verhängten Verwaltungsstrafen;aus den vereinnahmten Beträgen der gemäß Paragraph 55, verhängten Verwaltungsstrafen;
  5. 5.Ziffer 5aus Zinsen der veranlagten Mittel;
  6. 6.Ziffer 6durch sonstige Zuwendungen.
ÖSG 2012 seit 27.07.2021 weggefallen.

Stand vor dem 27.07.2021

In Kraft vom 01.07.2012 bis 27.07.2021
§ 44.Paragraph§ 44,

Die Fördermittel werden aufgebracht:

  1. 1.Ziffer einsaus der Ökostrompauschale gemäß § 45;aus der Ökostrompauschale gemäß Paragraph 45 ;,
  2. 2.Ziffer 2aus dem Verkauf von Ökoenergie sowie den dazugehörigen Herkunftsnachweisen an die Stromhändler zum Abnahmepreis auf Basis der Zuweisung gemäß § 37 in Verbindung mit § 40;aus dem Verkauf von Ökoenergie sowie den dazugehörigen Herkunftsnachweisen an die Stromhändler zum Abnahmepreis auf Basis der Zuweisung gemäß Paragraph 37, in Verbindung mit Paragraph 40 ;,
  3. 3.Ziffer 3aus dem gemäß § 48 festgelegten Ökostromförderbeitrag;aus dem gemäß Paragraph 48, festgelegten Ökostromförderbeitrag;
  4. 4.Ziffer 4aus den vereinnahmten Beträgen der gemäß § 55 verhängten Verwaltungsstrafen;aus den vereinnahmten Beträgen der gemäß Paragraph 55, verhängten Verwaltungsstrafen;
  5. 5.Ziffer 5aus Zinsen der veranlagten Mittel;
  6. 6.Ziffer 6durch sonstige Zuwendungen.
ÖSG 2012 seit 27.07.2021 weggefallen.

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