Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
|
(2) Die §§ 2 Z 20, 5 Absseit 31.12.2019 weggefallen. 2a und 10 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 162/2015 sind rückwirkend auf die Neuberechnung der Beiträge nach § 14 für jene Kalenderjahre anzuwenden, für die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 noch kein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid vorgelegt wurde (§ 13 Abs. 1).
|
| |||||||||
|
|
(2) Die §§ 2 Z 20, 5 Absseit 31.12.2019 weggefallen. 2a und 10 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 162/2015 sind rückwirkend auf die Neuberechnung der Beiträge nach § 14 für jene Kalenderjahre anzuwenden, für die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 noch kein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid vorgelegt wurde (§ 13 Abs. 1).