§ 64q MinStG (weggefallen)

Mineralölsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 64q MinStG (1weggefallen) § 2 Abs. 7, § 2a Z 2 bis 8, § 4 Abs. 2 Z 1 und 4, § 9 Abs. 2 und Absseit 01.01.2022 weggefallen. 11, § 21 Abs. 1 Z 1, § 30 Abs. 3, § 37 Abs. 1 und Abs. 3, § 38 Abs. 6, § 39 Abs. 1 und Abs. 2, § 40 einschließlich der Überschrift sowie § 47 Abs. 2, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015, treten mit 1. Mai 2016 in Kraft.

(2) § 11 Abs. 3 vorletzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.2021
§ 64q MinStG (1weggefallen) § 2 Abs. 7, § 2a Z 2 bis 8, § 4 Abs. 2 Z 1 und 4, § 9 Abs. 2 und Absseit 01.01.2022 weggefallen. 11, § 21 Abs. 1 Z 1, § 30 Abs. 3, § 37 Abs. 1 und Abs. 3, § 38 Abs. 6, § 39 Abs. 1 und Abs. 2, § 40 einschließlich der Überschrift sowie § 47 Abs. 2, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015, treten mit 1. Mai 2016 in Kraft.

(2) § 11 Abs. 3 vorletzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

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