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Legende:
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(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 7 Z 21, BGBl. I Nr. 153/2020)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Artikel 7, Ziffer 21,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,)
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 7 Z 21, BGBl. I Nr. 153/2020)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Artikel 7, Ziffer 21,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,)