§ 15 DSVO Anbindung der Anbieter

Datensicherheitsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.12.2011 bis 31.12.9999

(1) Die Anbindung an die Durchlaufstelle ist für alle Anbieter verpflichtend, die gemäß § 102a Abs. 6 TKG 2003 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. Die Erfassung aller speicherpflichtigen Anbieter zur erstmaligen Einrichtung des Stammportals der Anbieter gemäß § 13 Abs. 3 erfolgt durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, welche der Bundesrechenzentrum GmbH eine Liste aller erfassten Anbieter zur Importierung und Freigabe zur Verfügung stellt.

(2) Entsteht ein neuer speicherpflichtiger Anbieter oder fällt ein bestehender weg, hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH alle notwendigen Informationen über diesen Anbieter der Bundesrechenzentrum GmbH für die Freigabe oder zur Deaktivierung der Anbindung an die Durchlaufstelle bekannt zu geben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.12.2011 bis 31.12.9999

(1) Die Anbindung an die Durchlaufstelle ist für alle Anbieter verpflichtend, die gemäß § 102a Abs. 6 TKG 2003 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. Die Erfassung aller speicherpflichtigen Anbieter zur erstmaligen Einrichtung des Stammportals der Anbieter gemäß § 13 Abs. 3 erfolgt durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, welche der Bundesrechenzentrum GmbH eine Liste aller erfassten Anbieter zur Importierung und Freigabe zur Verfügung stellt.

(2) Entsteht ein neuer speicherpflichtiger Anbieter oder fällt ein bestehender weg, hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH alle notwendigen Informationen über diesen Anbieter der Bundesrechenzentrum GmbH für die Freigabe oder zur Deaktivierung der Anbindung an die Durchlaufstelle bekannt zu geben.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten