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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Das Börseunternehmen ist verpflichtet, der FMA die nach Absseit 03.01.2018 weggefallen. 1 maßgeblichen Sachverhalte unaufgefordert, vollständig und unverzüglich bekanntzugeben.
(3) Die gemäß Abs. 1 vorzuschreibenden Zinsen fließen dem Bund zu.
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(2) Das Börseunternehmen ist verpflichtet, der FMA die nach Absseit 03.01.2018 weggefallen. 1 maßgeblichen Sachverhalte unaufgefordert, vollständig und unverzüglich bekanntzugeben.
(3) Die gemäß Abs. 1 vorzuschreibenden Zinsen fließen dem Bund zu.