§ 149 BPVS

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1975 bis 31.12.9999

Elektrische Anlagen sind jährlich durch einen vom Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie anerkannten Sachverständigen zu untersuchen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1975 bis 31.12.9999

Elektrische Anlagen sind jährlich durch einen vom Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie anerkannten Sachverständigen zu untersuchen.

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