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(2) Die Bäderhygieneverordnung BGBl. II Nr. 420/1998 tritt mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft, soweit sich aus den §§ 98 bis 105 nichts anderes ergibt.
(2) Die Bäderhygieneverordnung BGBl. II Nr. 420/1998 tritt mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft, soweit sich aus den §§ 98 bis 105 nichts anderes ergibt.