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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Festlegung der Hochschul-Qualitätssicherungsagenturen (Hochschul-Qualitätssicherungsagenturenverordnung 2015)
StF: BGBl. II Nr. 47/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG), BGBl. I Nr. 74/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2014, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Festlegung der Hochschul-Qualitätssicherungsagenturen (Hochschul-Qualitätssicherungsagenturenverordnung 2015)
StF: BGBl. II Nr. 47/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG), BGBl. I Nr. 74/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2014, wird verordnet: