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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Bundesministerium für Justiz hat die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn
Das Bundesministerium für Justiz hat die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn