§ 79e AllgStrSchV (weggefallen)

Allgemeine Strahlenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
§ 79e AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen.Paragraph 79 e,

Der Bewilligungsinhaber hat jährlich der Behörde einen Betriebsbericht zu übermitteln, der Informationen zu allen wesentlichen Betriebsvorgängen enthält. Dazu zählen insbesondere:

  1. 1.Ziffer einsBilanzierung der eingegangenen radioaktiven Abfälle;
  2. 2.Ziffer 2Bilanzierung der eingegangenen ausgedienten Strahlenquellen;
  3. 3.Ziffer 3Bilanzierung der neu konditionierten Abfallfässer;
  4. 4.Ziffer 4aktuelle Zwischenlagerbelegung;
  5. 5.Ziffer 5radioaktive Abfälle, die mit der derzeit vorhandenen Technik nicht aufgearbeitet werden können;
  6. 6.Ziffer 6Ergebnisse der Personendosis-, Arbeitsplatz- und Umgebungsüberwachung;
  7. 7.Ziffer 7wesentliche sicherheitsrelevante und meldepflichtige Ereignisse;
  8. 8.Ziffer 8Bilanzierung von Ableitungen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe;
  9. 9.Ziffer 9Bilanzierung von freigegebenen radioaktiven Stoffen.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 12.02.2015 bis 31.07.2020
§ 79e AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen.Paragraph 79 e,

Der Bewilligungsinhaber hat jährlich der Behörde einen Betriebsbericht zu übermitteln, der Informationen zu allen wesentlichen Betriebsvorgängen enthält. Dazu zählen insbesondere:

  1. 1.Ziffer einsBilanzierung der eingegangenen radioaktiven Abfälle;
  2. 2.Ziffer 2Bilanzierung der eingegangenen ausgedienten Strahlenquellen;
  3. 3.Ziffer 3Bilanzierung der neu konditionierten Abfallfässer;
  4. 4.Ziffer 4aktuelle Zwischenlagerbelegung;
  5. 5.Ziffer 5radioaktive Abfälle, die mit der derzeit vorhandenen Technik nicht aufgearbeitet werden können;
  6. 6.Ziffer 6Ergebnisse der Personendosis-, Arbeitsplatz- und Umgebungsüberwachung;
  7. 7.Ziffer 7wesentliche sicherheitsrelevante und meldepflichtige Ereignisse;
  8. 8.Ziffer 8Bilanzierung von Ableitungen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe;
  9. 9.Ziffer 9Bilanzierung von freigegebenen radioaktiven Stoffen.

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