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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Bewilligungsinhaber hat in den gemäß § 29 StrSchG§ 79c AllgStrSchV durchzuführenden Unterweisungen für Arbeitskräfte, die mit radioaktiven Abfällen umgehen, die in Anlage 16 genannten Inhalte besonders zu berücksichtigenseit 31.07.2020 weggefallen.
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(2) Der Bewilligungsinhaber hat in den gemäß § 29 StrSchG§ 79c AllgStrSchV durchzuführenden Unterweisungen für Arbeitskräfte, die mit radioaktiven Abfällen umgehen, die in Anlage 16 genannten Inhalte besonders zu berücksichtigenseit 31.07.2020 weggefallen.