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Legende:
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(Anm.Anmerkung: Abs. 15Absatz 15, aufgehoben durch Z 69Ziffer 69,, BGBl. I Nr. 17/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)
(Anm.: Abs. 15 aufgehoben durch Z 69, BGBl. I Nr. 17/2023)Anmerkung, Absatz 15, aufgehoben durch Ziffer 69,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)
(Anm.Anmerkung: Abs. 15Absatz 15, aufgehoben durch Z 69Ziffer 69,, BGBl. I Nr. 17/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)
(Anm.: Abs. 15 aufgehoben durch Z 69, BGBl. I Nr. 17/2023)Anmerkung, Absatz 15, aufgehoben durch Ziffer 69,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)