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Im Jahr 2015 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des § 12a AuslBG§ 1 FaVO zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden: Im Jahr 2015 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des Paragraph 12 a, AuslBG zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden:
Im Jahr 2015 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des § 12a AuslBG§ 1 FaVO zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden: Im Jahr 2015 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des Paragraph 12 a, AuslBG zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden: