§ 12 NahVG (weggefallen)

Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2005§ 12 NahVG tritt am 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2006 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.2021
Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2005§ 12 NahVG tritt am 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2006 in Kraft.

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